Ratgeber
I. Kommt jeder
in die Private Krankenversicherung
II. Allgemeine Unterschiede PKV-GKV
III. Information des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
I. Kommt jeder in die Private Krankenversicherung ?
Ziel der so genannten Risikoprüfung
und auch das Interesse der Versichertengemeinschaft ist es, die
voraussichtlichen Kosten überschaubar zu halten und Kündigungen
nach Vertragsabschluß zu vermeiden. Daher wird nach folgenden
Kriterien vor der Vertragsannahme geprüft:
- Gesundheit Ist bei dem Kunden in den
nächsten Jahren zu erwarten, daß hohe Rechnungen eingereicht werden
und vom Versicherer bezahlt werden müssen?
-
Bonität Ist zu
erwarten, dass der Vertrag pünktlich und zuverlässig bezahlt werden
kann?
Zu 1: Gesundheitsprüfung
Jeder Versicherer stellt im Antrag
Fragen nach dem Gesundheitszustand. Sie sind unterschiedlich
formuliert, aber es ergibt sich folgendes Grundmuster: Meist wird
gefragt nach Arztbehandlungen in den letzten 5 Jahren,
Krankenhausaufenthalten in den letzten 10 Jahren, nach bevorstehenden
Behandlungen, nach fehlenden Zähnen und ohne zeitliche Einschränkung
nach schweren Erkrankungen und Behinderungen. Jeder Versicherer hat
dann seine Kriterien, nach denen er Erkrankungen mitversichert, sie
mit Zuschlägen belegt oder sogar den Vertragsabschluß ablehnt.
Tipp:
Geben Sie unbedingt alle Erkrankungen an, nach denen
der Versicherer fragt. Denn Ihnen kann der Vertrag noch nach Jahren
aufgekündigt werden, wenn Sie nicht alle Gesundheitsfragen umfassend
und wahrheitsgemäß beantwortet haben!
Es gibt Erkrankungen, bei denen eine
Annahme bei einem privaten Versicherer fast unmöglich ist. Hier
sollten Sie erst bei der entsprechenden Gesellschaft anrufen und sich
über die Annahmefähigkeit erkundigen, bevor Sie sich die Mühe machen
und einen Antrag ausfüllen. Nicht versicherbar bei den meisten
Gesellschaften sind Personen mit folgenden Erkrankungen:
 | Krebserkrankungen, die nicht seit
mindestens 3 Jahren als ausgeheilt gelten |
 | Diabetis |
 | Herzinfarkte |
 | Notwendigkeit von Herzschrittmachern
|
 | Psychotherapeutische Behandlungen
|
 | Morbus Crohn |
 | Schweres Übergewicht (über 50%)
|
 | Chronische Erkrankungen aller Art
während der laufenden Behandlung |
 | Unerfüllter Kinderwunsch und
begonnene Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung |
Tipp:
Kündigen Sie nie Ihren Vorversicherer, ohne bei der
neuen Gesellschaft schon eine schriftliche Bestätigung der Annahme
erhalten zu haben! Sie können nie sicher sein, daß Sie angenommen
werden, und Sie müssen auch jede Erkrankung in der Phase zwischen
Antragstellung und Annahme nachmelden! Ein Unfall zum Beispiel macht
die Annahme ggf. unmöglich, und der alte Versicherer wird Sie dann
auch nicht zurücknehmen!
Zu 2: Bonitätsprüfung
Ziel jedes privaten Krankenversicherers
ist es, die Zahl der Kündigungen möglichst niedrig zu halten. Daher
wünschen Versicherer als Kundinnen und Kunden vor allem Personen, von
denen eine regelmäßige Beitragszahlung zu erwarten ist. Die
Annahmerichtlinen sind bei den einzelnen Gesellschaften
unterschiedlich, aber in der Regel werden Anträge von folgenden
Personengruppen nicht angenommen:
 | Personen mit kurz vorher erfolgten
eidesstattlichen Versicherungen und Haftbefehlen |
 | Arbeitslose |
 | Umschüler (bei ihnen ist zu
erwarten, daß sie demnächst Angestellte und damit
versicherungspflichtig werden) |
 | Ausländer ohne längerfristige
Aufenthaltsgenehmigung |
 | Personen, denen bei einem anderen
Krankenversicherer wegen Nichtzahlung gekündigt wurde |
 | Personen ohne festen Wohnsitz
|
 | Bestimmte Berufsgruppen mit
unregelmäßigem Einkommen und hoher beruflicher Gefährdung
|
 | Personen, die sich nicht überwiegend
in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. |
Die Risikoprüfung der Gesellschaften
ist aber immer individuell, daher ist es möglich, dass Personen mit
mehreren gleichzeitig gestellten Anträgen bei der einen Gesellschaft
ohne weiteres angenommen, bei der zweiten mit Zuschlag versichert und
bei der dritten sogar abgelehnt werden.
II. Allgemeine Unterschiede PKV-GKV
Kriterium |
Private
Krankenversicherung |
Gesetzliche
Krankenversicherung |
Mitgliedschaft
|
freiwillig durch
Vertrag |
meist durch Gesetz
(Versicherungspflicht), teilweise freiwillig. |
Beitragshöhe |
In
Abhängigkeit von:
- Geschlecht
- Alter bei Abschluß
- Vorerkrankungen
- Personengruppe |
Durch Satzung
festgelegt, Höhe des Beitrags ist einkommensbezogen.
Familienmitglieder werden teilweise beitragsfrei mitversichert. |
Beitragsberechnung |
Beitrag wird
individuell berechnet. Kapitaldeckungsverfahren, Bildung von
Rückstellungen fürs Alter und dadurch Schutz gegen das
demographische Risiko |
Beitrag errechnet
sich hauptsächlich aus dem Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben;
Umlageverfahren, keine Bildung von Alterungsrückstellungen somit
kein Schutz gegen das demographische Risiko. |
Leistungen |
je nach den
individuell vereinbarten Tarifen |
weitgehend vom
Gesetzgeber vorgegebener Leistungskatalog
|
Altersentlastung |
gesetzlich
vorgeschriebene Entlastung im Rentenalter durch den Gesetzgeber. |
Durch das Umlageverfahren kein Schutz gegen die
Beitragsteigerungen im Rentenalter. |
III. Information des Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung unter:
http://www.die-gesundheitsreform.de
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