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Ratgeber

 

 

I.   Kommt jeder in die Private Krankenversicherung

 

II.  Allgemeine Unterschiede PKV-GKV

 

III. Information des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung

 

 

 

I. Kommt jeder in die Private Krankenversicherung ?

Ziel der so genannten Risikoprüfung und auch das Interesse der Versichertengemeinschaft ist es, die voraussichtlichen Kosten überschaubar zu halten und Kündigungen nach Vertragsabschluß zu vermeiden. Daher wird nach folgenden Kriterien vor der Vertragsannahme geprüft:

  1. Gesundheit Ist bei dem Kunden in den nächsten Jahren zu erwarten, daß hohe Rechnungen eingereicht werden und vom Versicherer bezahlt werden müssen?
  2. Bonität Ist zu erwarten, dass der Vertrag pünktlich und zuverlässig bezahlt werden kann?

Zu 1: Gesundheitsprüfung

Jeder Versicherer stellt im Antrag Fragen nach dem Gesundheitszustand. Sie sind unterschiedlich formuliert, aber es ergibt sich folgendes Grundmuster: Meist wird gefragt nach Arztbehandlungen in den letzten 5 Jahren, Krankenhausaufenthalten in den letzten 10 Jahren, nach bevorstehenden Behandlungen, nach fehlenden Zähnen und ohne zeitliche Einschränkung nach schweren Erkrankungen und Behinderungen. Jeder Versicherer hat dann seine Kriterien, nach denen er Erkrankungen mitversichert, sie mit Zuschlägen belegt oder sogar den Vertragsabschluß ablehnt.

Tipp: Geben Sie unbedingt alle Erkrankungen an, nach denen der Versicherer fragt. Denn Ihnen kann der Vertrag noch nach Jahren aufgekündigt werden, wenn Sie nicht alle Gesundheitsfragen umfassend und wahrheitsgemäß beantwortet haben!

Es gibt Erkrankungen, bei denen eine Annahme bei einem privaten Versicherer fast unmöglich ist. Hier sollten Sie erst bei der entsprechenden Gesellschaft anrufen und sich über die Annahmefähigkeit erkundigen, bevor Sie sich die Mühe machen und einen Antrag ausfüllen. Nicht versicherbar bei den meisten Gesellschaften sind Personen mit folgenden Erkrankungen:

bulletKrebserkrankungen, die nicht seit mindestens 3 Jahren als ausgeheilt gelten
bulletDiabetis
bulletHerzinfarkte
bulletNotwendigkeit von Herzschrittmachern
bulletPsychotherapeutische Behandlungen
bulletMorbus Crohn
bulletSchweres Übergewicht (über 50%)
bulletChronische Erkrankungen aller Art während der laufenden Behandlung
bulletUnerfüllter Kinderwunsch und begonnene Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung

Tipp: Kündigen Sie nie Ihren Vorversicherer, ohne bei der neuen Gesellschaft schon eine schriftliche Bestätigung der Annahme erhalten zu haben! Sie können nie sicher sein, daß Sie angenommen werden, und Sie müssen auch jede Erkrankung in der Phase zwischen Antragstellung und Annahme nachmelden! Ein Unfall zum Beispiel macht die Annahme ggf. unmöglich, und der alte Versicherer wird Sie dann auch nicht zurücknehmen!

Zu 2: Bonitätsprüfung

Ziel jedes privaten Krankenversicherers ist es, die Zahl der Kündigungen möglichst niedrig zu halten. Daher wünschen Versicherer als Kundinnen und Kunden vor allem Personen, von denen eine regelmäßige Beitragszahlung zu erwarten ist. Die Annahmerichtlinen sind bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich, aber in der Regel werden Anträge von folgenden Personengruppen nicht angenommen:

bulletPersonen mit kurz vorher erfolgten eidesstattlichen Versicherungen und Haftbefehlen
bulletArbeitslose
bulletUmschüler (bei ihnen ist zu erwarten, daß sie demnächst Angestellte und damit versicherungspflichtig werden)
bulletAusländer ohne längerfristige Aufenthaltsgenehmigung
bulletPersonen, denen bei einem anderen Krankenversicherer wegen Nichtzahlung gekündigt wurde
bulletPersonen ohne festen Wohnsitz
bulletBestimmte Berufsgruppen mit unregelmäßigem Einkommen und hoher beruflicher Gefährdung
bulletPersonen, die sich nicht überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

Die Risikoprüfung der Gesellschaften ist aber immer individuell, daher ist es möglich, dass Personen mit mehreren gleichzeitig gestellten Anträgen bei der einen Gesellschaft ohne weiteres angenommen, bei der zweiten mit Zuschlag versichert und bei der dritten sogar abgelehnt werden.

 

II. Allgemeine Unterschiede PKV-GKV

Kriterium Private Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung
Mitgliedschaft freiwillig durch Vertrag meist durch Gesetz (Versicherungspflicht), teilweise freiwillig.
Beitragshöhe

In Abhängigkeit von:
- Geschlecht
- Alter bei Abschluß
- Vorerkrankungen
- Personengruppe

Durch Satzung festgelegt, Höhe des Beitrags ist einkommensbezogen. Familienmitglieder werden teilweise beitragsfrei mitversichert.
Beitragsberechnung Beitrag wird individuell berechnet. Kapitaldeckungsverfahren, Bildung von Rückstellungen fürs Alter und dadurch Schutz gegen das demographische Risiko Beitrag errechnet sich hauptsächlich aus dem Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben; Umlageverfahren, keine Bildung von Alterungsrückstellungen somit kein Schutz gegen das demographische Risiko.
Leistungen je nach den individuell vereinbarten Tarifen weitgehend vom Gesetzgeber vorgegebener Leistungskatalog
Altersentlastung gesetzlich vorgeschriebene Entlastung im Rentenalter durch den Gesetzgeber.

Durch das Umlageverfahren kein Schutz gegen die Beitragsteigerungen im Rentenalter.

 

III. Information des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung

 

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung unter:

 

http://www.die-gesundheitsreform.de